Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1993

Geschäftszahl

92/01/1108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/28 91/07/0045 3

Stammrechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.