Verwaltungsgerichtshof
29.10.1993
92/01/1108
GRS wie VwGH E 1991/05/28 91/07/0045 3
Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.