Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1993

Geschäftszahl

92/01/1108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/25 92/09/0043 1

Stammrechtssatz

Das Verschulden einer geeigneten und ordentlich überwachten Angestellten eines Rechtsanwaltes stellt regelmäßig einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis Pichler, Zur Wiedereinsetzungspraxis des Verwaltungsgerichtshofes, AnwBl 1990, 178 ff).