Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1992

Geschäftszahl

91/19/0361

Rechtssatz

Ein Rechtshilfeersuchen in der Form einer von der Beh gegen eine bestimmte Person als Besch gerichteten Amtshandlung stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd

Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die ersuchende Beh unzuständigerweise tätig geworden ist und diese Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht hat

(Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0085).