Verwaltungsgerichtshof
09.03.1992
91/19/0361
Ein Rechtshilfeersuchen in der Form einer von der Beh gegen eine bestimmte Person als Besch gerichteten Amtshandlung stellt auch dann eine taugliche Verfolgungshandlung iSd
Paragraph 32, Absatz 2, VStG dar, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die ersuchende Beh unzuständigerweise tätig geworden ist und diese Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht hat
(Hinweis E 13.12.1990, 89/06/0085).