Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1991

Geschäftszahl

91/19/0289

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.