Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1991

Geschäftszahl

91/19/0282

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0409/79 E 15. Mai 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wertung eines Beweises auf seine Glaubwürdigkeit hin setzt die Aufnahme des Beweises voraus (Verbot der antizipierenden Beweiswürdigung).