Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Geschäftszahl

91/19/0168

Rechtssatz

Für einen Anspruch auf Ersatz von mit der "Kommission" des Beschwerdevertreters im Gefangenenhaus verbundenen Kosten fehlt eine Rechtsgrundlage (Hinweis E 23.9.1991, 91/19/0226).