Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1993

Geschäftszahl

91/19/0158

Rechtssatz

Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In der Übertragung von bestimmten Aufgaben innerhalb eines Unternehmens an einzelne Beschäftigte liegt noch nicht die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Veranwortlichkeit. (hier Landesrettungskommandant ÖRK Rotes Kreuz Bezirksstellenleiter)