Verwaltungsgerichtshof
09.03.1992
91/19/0094
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0205 1
Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die von der Behörde erster Instanz als erwiesen angenommene Tat auszuwechseln.