Verwaltungsgerichtshof
25.02.1993
91/19/0042
Im Hinblick darauf, daß es sich bei den dem Beschuldigten angelasteten Verwaltungsübertretungen (Paragraph 14, Absatz 2,, Paragraph 16, Absatz 3, AZG) um Ungehorsamsdelikte handelt, bei welchen gem Paragraph 5, Absatz eins, VStG Fahrlässigkeit anzunehmen ist, ist es ohne Bedeutung, daß die betreffenden Arbeitnehmer (hier: Fahrzeuglenker) allenfalls eigenmächtig gehandelt haben (Hinweis E 20.7.1992, 91/19/0201; E 11.5.1992, 90/19/0513).