Verwaltungsgerichtshof
13.09.1991
91/18/0093
GRS wie 85/07/0305 E 18. Februar 1986 RS 3
Ein allfälliger Mangel des Parteigehörs ist durch die mit der Berufung gegebenen Möglichkeiten der Stellungnahme in jedem Falle als saniert anzusehen (Hinweis E 16.11.1965, 56/65).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/18/0094