Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1991

Geschäftszahl

91/18/0056

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0155 2

Stammrechtssatz

Eine Klaglosstellung iSd Paragraph 33, Absatz eins und Paragraph 56, erster Satz VwGG liegt nur vor, wenn der mit Beschwerde angefochtene Bescheid mit einem formellen Akt aus dem Rechtsbestand ausgeschieden wird. Die bloße Erklärung des Bf, klaglos gestellt zu sein, reicht zum Eintritt der Rechtsfolgen des Paragraph 33, Absatz eins und Paragraph 56, erster Satz VwGG nicht aus (Hinweis B 19.6.1990, 88/04/0068, B 27.6.1990, 90/03/0097).