Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1993

Geschäftszahl

91/17/0192

Rechtssatz

Während das Unternehmen eine fruchtbringende Gesamtsache ist, dient ein Raum nur dem Gebrauch. Wird eine "lebende Organisation" überlassen, die einen "Ruf", einen Kundenkreis, ein Warenlager, Forderungen usw besitzt, so ist Pacht anzunehmen. Sind hingegen nur körperliche Sachen vorhanden, zB

eines schon stillgelegten Betriebes, so liegt Miete vor.