Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.1994

Geschäftszahl

91/17/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0076 2

Stammrechtssatz

Über eine Abgabennachsicht ist auf Grund der bei der Bescheiderlassung gegebenen Sachlage und Rechtslage abzusprechen (Hinweis E 21.12.1989, 89/14/0196).