Verwaltungsgerichtshof
18.09.1992
91/17/0138
Ist der zum Zeitpunkt der Kontrolle allein anwesende Lehrling nicht darüber informiert, wo sich die Preisverzeichnisse befinden, und kann er sie deshalb nicht finden, so kann nicht davon gesprochen werden, daß diese Preisverzeichnisse BEREITGEHALTEN werden.