Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1992

Geschäftszahl

91/17/0138

Rechtssatz

Ist der zum Zeitpunkt der Kontrolle allein anwesende Lehrling nicht darüber informiert, wo sich die Preisverzeichnisse befinden, und kann er sie deshalb nicht finden, so kann nicht davon gesprochen werden, daß diese Preisverzeichnisse BEREITGEHALTEN werden.