Verwaltungsgerichtshof
15.04.1994
91/17/0059
Unternehmer der Veranstaltung iSd Wr VergnügungssteuerG 1987 ist jeder, in dessen Namen oder auf dessen Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird. Weitergehende Bedingungen für die Zurechnung der Veranstaltung an deren "Unternehmer" und damit für die Steuerpflicht des Unternehmers der Veranstaltung kennt das Gesetz nicht.