Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1994

Geschäftszahl

91/17/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0174 8

Stammrechtssatz

Bei Vorliegen einer aus den Typen "Ausstellung" und "Messe" gemischten Veranstaltung kommt es darauf an, ob die auf den einzelnen Ausstellungsständen vorgenommenen Präsentationen in ihrer Mehrzahl dem einen oder dem anderen Typus zuzurechnen sind.