Verwaltungsgerichtshof
17.09.1992
91/16/0138
Der Umstand, daß sich jemand nur als Tourist in einem Land (hier für eine jeweilige zusammenhängende Aufenthaltsdauer von drei Monaten) aufzuhalten berechtigt ist, steht dem Innehaben einer Wohnung und damit der Annahme eines Wohnsitzes iSd Paragraph 26, BAO nicht entgegen.