Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1992

Geschäftszahl

91/16/0136

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/16/0002 E 19. Mai 1988 VwSlg 6321 F/1988; RS 3

Stammrechtssatz

Der Wertersatz iSd Paragraph 19, Absatz eins, FinStrG ist das Äquivalent für den nicht oder nicht gänzlich realisierbaren Verfall. Er ist, wie der Wortlaut dieser Bestimmung klarstellt, eine Strafe, und zwar gleich dem Verfall, an dessen Stelle er tritt, eine Nebenstrafe.