Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1992

Geschäftszahl

91/16/0111

Rechtssatz

Der VwGH erblickt bei der Übergabe eines Unternehmens an den Sohn des Unternehmers durchaus einen Anlaß für die Zuwendung zB im Sinne der von Dorazil, Kommentar zum Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, 3te Auflage, Wien 1990, S 364, Anmerkung 11.11 zu Paragraph 15,, vertretenen Ansicht, zumal für diesen Unternehmer zumindest eine moralische, sittliche oder Anstandspflicht besteht, seiner im Unternehmen beschäftigt gewesenen und dem Übergabsvertrag beigetretenen Ehegattin den ihr im Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens bzw des Erwerbes des betreffenden Rentenstammrechtes durch die Ehegattin zustehenden gesetzlichen Unterhalt zu sichern (Hinweis E 17.9.1992, 91/16/0086).