Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

91/16/0092

Rechtssatz

Die Beförderung von für die Marktforschung für Testzwecke im PKW mitgeführten Waren erfolgt, ähnlich der Beförderung einer Musterkollektion, nicht im Rahmen eines gewerblichen Güterverkehrs. Eine gewerbliche Verwendung der Beförderungsmittel nach Paragraph 93, Absatz 2, Litera b, ZollG 1988 scheidet im Falle der Beförderung solcher Waren aus.