Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1991

Geschäftszahl

91/16/0074

Rechtssatz

Das Tatbild des Schmuggels ist jedenfalls dann erfüllt, wenn eine zum gebundenen Verkehr abgefertigte zollhängige Ware aus diesem eigenmächtig entfernt wird (Hinweis OGH 18.3.1966, 10 Os 210/65, SSt 37/19).