Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Geschäftszahl

91/16/0071

Rechtssatz

Die rechtskräftige Berufungsvorentscheidung, mit der der Berufung einer Wohnbaugenossenschaft gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer stattgegeben und im konkreten Fall die Wohnbaugenossenschaft gem Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, GrEStG 1955 von der Grunderwerbsteuer befreit wird, schafft keine Bindungswirkung in bezug auf die Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren gegen die Personen, die die betreffende Liegenschaft an die Wohnbaugenossenschaft veräußerten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/16/0073

91/16/0072