Verwaltungsgerichtshof
02.07.1992
91/16/0071
GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1
Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbricht die Verjährung gegenüber allen gemäß Paragraph 17, Ziffer 4, GrEStG am zu versteuernden Erwerbsvorgang beteiligten Personen (Hinweis E 16.9.1982, 81/16/0169 sowie auf Stoll, BAO S 484 ff und die dort angeführte Rechtsprechung).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/16/0073
91/16/0072