Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1992

Geschäftszahl

91/16/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0093 E 23. Februar 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Daß einer der im Paragraph 209, Absatz eins, BAO genannten Amtshandlungen eine zutreffende Rechtsansicht zugrundeliegen müsse, wird vom Gesetz nicht gefordert.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/16/0073

91/16/0072