Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1992

Geschäftszahl

91/16/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0196 4

Stammrechtssatz

Die Nichtstellung von Begleitscheingut beim Empfangszollamt löst - ein Umstand, den der Gesetzgeber bei der normativen Ausgestaltung des Tatbestandes des Paragraph 119, Absatz eins, ZollG 1955 gekannt und ausdrücklich geregelt hat, - beim Begleitscheinnehmer kraft G die Verpflichtung zur Entrichtung der Ersatzforderung aus.