Verwaltungsgerichtshof
25.06.1992
91/16/0049
Bei Kaufverträgen ist wesentliche Angelegenheit des Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahrens beider Instanzen der Erwerb des jeweils in Rede stehenden Grundstückes von demselben Verkäufer durch denselben Käufer, sodaß der Umstand einer allenfalls unrichtigen Annahme der Verwirklichung des Erwerbsvorganges durch einen Kaufvertrag mit einem anderen Datum die angefochtene Berufungsentscheidung jedenfalls in bezug auf die Grunderwerbssteuerfestsetzung nicht mit einer Rechtswidrigkeit im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, VwGG belastet (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0181).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/16/0050