Verwaltungsgerichtshof
27.06.1991
91/16/0036
GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/14/0054 3
Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insb auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an (Hinweis E 19.9.1979, 2365/78, VwSlg 5401 F/1979).
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 102;