Verwaltungsgerichtshof
25.06.1992
91/16/0033
Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/16/0034