Verwaltungsgerichtshof
25.06.1992
91/16/0033
GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 6
Nach stRsp des VwGH ist ein Windfang, der in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegt, der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 12.10.1989, 88/16/0181).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/16/0034