Verwaltungsgerichtshof
25.06.1992
91/16/0033
GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1
Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach Paragraph 4, Absatz eins, GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/16/0034