Verwaltungsgerichtshof
27.06.1991
91/16/0028
GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0179 6
Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.