Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1991

Geschäftszahl

91/16/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/06 90/16/0179 6

Stammrechtssatz

Die Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls ist ebenso wie jene zur Sicherung des Beweismittels ("probatio ad perpetuam rei memoriam") eine vorsorgliche Maßnahme außerhalb des in der Sache abzuführenden Finanzstrafverfahrens, vor oder auch während des Schwebens eines solchen.