Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1992

Geschäftszahl

91/16/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0005 2

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)