Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1992

Geschäftszahl

91/15/0153

Rechtssatz

Läßt die Begründung des angefochtenen Bescheides nicht erkennen, ob die Behörde die Grundlage ihrer Entscheidung in einem einwandfreien Verfahren gewonnen hat, so ist der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 222).