Verwaltungsgerichtshof
23.04.1992
91/15/0153
Läßt die Begründung des angefochtenen Bescheides nicht erkennen, ob die Behörde die Grundlage ihrer Entscheidung in einem einwandfreien Verfahren gewonnen hat, so ist der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 222).