Verwaltungsgerichtshof
24.02.1992
91/15/0105
GRS wie 87/15/0103 E 3. Oktober 1988 RS 3
Der "gute Glaube" des Abgabenschuldners an die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von erteilten Auskünften und Steuerbescheiden vermag für sich allein eine Unbilligkeit der Einhebung allfälliger Steuernachforderungen nicht zu rechtfertigen.