Verwaltungsgerichtshof
30.06.1994
91/15/0089
GRS wie VwGH E 1991/02/25 90/15/0082 1
Ein typischer Anwendungsfall der Vorschrift des Paragraph 52, Absatz 2, BewG liegt vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0090