Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Geschäftszahl

91/15/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0228/52 E 12. November 1952 VwSlg 669 F/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkungsteuer als auch der Gesellschaftsvertragsgebühr.