Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1992

Geschäftszahl

91/15/0054

Rechtssatz

Ein Irrtum über das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzung einer Steuerbefreiung begründet keine Unbilligkeit (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0119).