Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1993

Geschäftszahl

91/15/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/15/0045 4

Stammrechtssatz

Erfolgt der Umbau eines Lkw in einen Pkw (oder Kombi) in einem der auf das Jahr der Anschaffung folgenden vier Kalenderjahre, so hat gemäß Paragraph 12, Absatz 10, UStG 1972 eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges zu erfolgen. Für die Annahme von Eigenverbrauch ist hiebei von vornherein kein Raum.