Verwaltungsgerichtshof
26.04.1993
91/15/0025
GRS wie VwGH E 1991/02/25 90/15/0082 1
Ein typischer Anwendungsfall der Vorschrift des Paragraph 52, Absatz 2, BewG liegt vor, wenn das zu bewertende Grundstück eine Baulücke in einem sonst besiedelten Gebiet darstellt.