Verwaltungsgerichtshof
18.02.1991
91/15/0008
Es ist Sache des StPfl, bereits im Verfahren vor den AbgBeh ein erwähntes Veräußerungs- und Belastungsverbot konkret zu behaupten und ein behauptetes "Aufbrauchen" von Verlustvorträgen darzustellen
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 200;