Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1991

Geschäftszahl

91/15/0008

Rechtssatz

Es ist Sache des StPfl, bereits im Verfahren vor den AbgBeh ein erwähntes Veräußerungs- und Belastungsverbot konkret zu behaupten und ein behauptetes "Aufbrauchen" von Verlustvorträgen darzustellen

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 200;