Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1994

Geschäftszahl

91/14/0234

Rechtssatz

Die Sanierung von Türen nach der sogenannten "Portas-Methode" stellt nichts anderes als eine (verschönernde) Reparatur der Türen dar. Die entsprechenden Aufwendungen sind somit gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, EStG 1988 nicht abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen.