Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des § 13 EStG 1988 darstellt.Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des Paragraph 13, EStG 1988 darstellt.