Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1994

Geschäftszahl

91/14/0165

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1

Stammrechtssatz

Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem Paragraph 305, Absatz eins, BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.