Verwaltungsgerichtshof
21.06.1994
91/14/0165
GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1
Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem Paragraph 305, Absatz eins, BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.