Verwaltungsgerichtshof
08.03.1994
91/14/0151
GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/14/0152