Verwaltungsgerichtshof
26.04.1994
91/14/0129
GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2
Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen werden - sind nicht "Tatsachen".
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0082
93/14/0015
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140129.X09