Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1994

Geschäftszahl

91/14/0110

Rechtssatz

Die Unterkunftgewährung fällt unter den Begriff der "Bewirtung" iSd Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1972. Für den gegenständlichen Fall folgt daraus, daß die Verwendung des Gästehauses für die Unterkunftgewährung an Geschäftsfreunde als "außerbetriebliche" Nutzung zu werten ist (Hinweis E 21.10.1986, 84/14/0054).