Verwaltungsgerichtshof
19.05.1992
91/14/0089
AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Inhalts der Erklärung Beweiskraft zukommt).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/14/0090
91/14/0091