Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Geschäftszahl

91/14/0089

Rechtssatz

AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Inhalts der Erklärung Beweiskraft zukommt).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/14/0090

91/14/0091