Verwaltungsgerichtshof
08.03.1994
91/14/0079
Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (Hinweis E 17.5.1989, 85/13/0201, 0202) noch ein Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes und dient auch nicht der nachprüfenden Kontrolle dieser Verfahren.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/14/0081
91/14/0080