Verwaltungsgerichtshof
08.03.1994
91/14/0079
Ein Verfahren nach Paragraph 236, BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0132).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/14/0081
91/14/0080