Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1994

Geschäftszahl

91/14/0079

Rechtssatz

Ein Verfahren nach Paragraph 236, BAO ist nicht das geeignete Mittel für eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der im Abgabenverfahren ergangenen Entscheidungen (Hinweis E 11.9.1989, 88/15/0132).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/14/0081

91/14/0080