Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1991

Geschäftszahl

91/14/0074

Rechtssatz

Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in Paragraph 4, Absatz 5,, Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 9, EStG 1972 einerseits und Paragraph 26, Ziffer 7, EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes.